Die Anforderungen des Gesetzgebers an Abfallerzeuger, -besitzer und -entsorger sind im Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz (KrW-/AbfG) festgelegt. Auch andere rechtliche Anforderungen setzen die Meßlatte für einen sorgsamen Umgang mit Abfällen ständig höher. Gleichzeitig fällt es immer schwerer den Überblick zu behalten wem Abfälle anvertraut werden können. Also muss besondere Sorgfalt bei der Auswahl des Entsorgers angewendet werden. Ein zertifizierter Entsorger bietet Ihnen die Gewähr, dass Sie Ihre Abfälle in kompetente Hände geben.
Überprüfungsinhalte für den Entsorgungsfachbetrieb sind u.a.:
Betriebsorganisation
Qualifizierung und Fortbildung des Personals
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mengenströme (Betriebstagebuch).
Ausreichender Versicherungsschutz
Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen
Für unsere Kunden
bedeutet die Zertifizierung größere Sicherheit. Durch
Beauftragung
eines Entsorgungsfachbetriebes erfüllen Sie die an Sie gestellte erhöhte Sorgfaltspflicht. Der Erzeuger steht auch im strafrechtlichen Sinn bis zur endgültigen Entsorgung des Abfalls in der Pflicht.
Für uns
bedeutet die Zertifizierung eine Bestätigung des hohen Standards bei der Verwertung und Beseitigung von Sonderabfällen. Durch die Zertifizierung weisen wir nach, dass Ihre Abfälle durch uns in umweltfreundliche und für Sie rechtssichere Bahnen gelenkt werden.
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